Konfi Ausflug

Ein Besuch im Museum

Gemeinsam sind Pfarrer Armin Kopper, 12 Konfirmandinnen und Konfirmanden (nachfolgend Konfis genannt) sowie der Autor dieses Artikels am 04.11.23 ins Museum nach Köln gefahren.

Erstes Ziel war das Römisch-Germanische Museum (nachfolgend RGM genannt), welches aber aufgrund von Sanierungsarbeiten derzeit geschlossen ist.
Lediglich von außen konnten wir das große, fast 15 Meter hohe Grabmal des Lucius Poblicius sehen, welches seit 1974 rekonstruiert aufgestellt wurde.

Anschließend ging es von dort ins Belgische Haus, dort sind zahlreiche Ausstellungsstücke des RGM interimsmäßig untergebracht.
Empfangen wurden wir von der Museums-Mitarbeiterin Ilka Richter (auch Presbyterin unserer Gemeinde), die uns dann in einem Workshop die Römerzeit und vor allem die Gedanken der Römer zu den Themen Leben und Tod näher brachte. Es ist eine völlig andere Gedankenwelt als wir sie kennen.

Für die Konfis, aber auch für uns Erwachsene war es ein interessanter Vortrag.

Anschließend wurden wir durch die Ausstellung geführt und zahlreiche Gegenstände aus der damaligen Zeit wurden uns erklärt.

Danach wurde uns noch erläutert, dass bei damaligen Theateraufführungen die Schauspieler Masken getragen hatten, die den Zuschauern ihre Rolle näher bringen sollten. Die Konfis durften dann kurze Texte lesen, sollten sich dabei die Masken vor das Gesicht halten und dass führte dann zu großem Gelächter. Das beiliegende Foto zeigt die Masken.

Der Ausflug war dann beendet, aber alle dürften dabei ihren Spaß gehabt haben.

Nach einem anschließenden Döner-Imbiss fuhr die gesamte Gruppe am Nachmittag wieder nach Hause.

Erstellt von
Joachim Höh

Kita Volberg kann wieder aufgebaut werden

Zur Übergabe des Förderbescheides an die Vertreterinnen und Vertreter der Projektgruppe kam Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (M.).

Endlich ist er da: Der Förderbescheid über 5,1 Millionen Euro des Landes Nordrhein-Westfalen kam in einer schlichten weißen Mappe nach Rösrath-Hoffnungsthal. Das Geld dient zur Finanzierung des Wiederaufbaus der in der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 vollständig zerstörten evangelischen Kindertagesstätte Volberg.

Zur Übergabe an die Vertreterinnen und Vertreter der Projektgruppe freute sich Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, sichtlich: „Mir fällt ein Stein vom Herzen, dass ihr Förderbescheid nun da ist. Das ist ein Meilenstein. Bis die Kita neu steht, wird es sicherlich noch einige solcher Meilensteine geben.“ Schon im November 2021 hatte Ina Scharrenbach sich vor Ort einen Eindruck verschafft und die Unterstützung des Ministeriums zugesagt. In jeder Krise stecke eine Chance, Dinge besser zu machen, betonte sie mit Blick auf die im Gemeindezentrum Hoffnungsthal ausgehängten Pläne des Neubaus. Denn der soll von Anfang an flutsicher sein, wird großzügig und mit viel Helligkeit den Kindern Raum geben, sich zu entwickeln, zu spielen und christliche Werte kennenzulernen. „Die Flut hat unsere Häuser gefüllt, die Menschen mit ihrer Hilfsbereitschaft unsere Herzen“, schloss die Ministerin ihre Rede.

Die Kita ist seit August 2017 in der Trägerschaft der Diakonie Michaelshoven, es gibt zudem einen Förderverein der Eltern. Als im Juli 2021 die Flutkatastrophe auch die Kita traf, so berichtete Pfarrer Thomas Rusch, sei er gerade mit 60 Jugendlichen aus der Gemeinde in Norwegen im Urlaub gewesen. „Wir kamen zurück, und ich konnte das Ausmaß der Schäden kaum fassen. Es war vollkommen surreal“, erinnerte er sich, immer noch erschüttert, während der Feierstunde im Gemeindehaus. Drei Gruppen mussten möglichst schnell untergebracht werden, Aufräumarbeiten rund um das Gebäude wurden mit Hilfe vieler Eltern durchgeführt.

Für das Erzieherinnenteam, die Kinder und die Eltern war plötzlich vieles anders als gewohnt und manches alles andere als einfach. Eine Gruppe zog in die Kita Villa Hügel, ebenfalls in Trägerschaft der Diakonie Michaelshoven, um. Dafür wurden der dortige Mehrzweckraum und der Personalraum umgestaltet. Zwei weitere Gruppen kamen in bereits vorhandenen Containern der Stadt Rösrath unter, später fand sich ein Interimsstandort in Rösrath-Venauen, wo alle 65 Kinder wieder gemeinsam betreut werden konnten.

Arbeiten sollen bis 2025 beendet sein

Torsten Krall, Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, lobte genau diese Initiative in seiner Begrüßung der Gäste: „Hier haben Kirche, Gemeinde, Politik und der Träger ganz wunderbar zum Wohl der Kinder zusammengearbeitet.“ Dass auch der Förderbescheid nun vorliege, sei „ein großartiges Ereignis“.

Projektsteuerer Volker Langenbach und Architekt Bernd Oxen haben mit verschiedenen Planungsbüros und Experten aus den Bereichen Landschaftsbau, Tragwerk, Gebäudetechnik, Bauphysik, Brandschutz und Bodengutachten das neue Gebäude geplant. Bestaunt werden konnten die Pläne nicht nur auf großen Papierbögen, sondern auch im Modell, das fleißig fotografiert und diskutiert wurde. Eltern mit ihren Kindern waren zahlreich zur Übergabe gekommen und konnten sich ein Bild davon machen, wie die neue Kita aussehen wird. Architekt Volker Langenbach kündigte an, dass die Arbeiten voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres beginnen und bis 2025 beendet sein sollen. Sein Planungsteam umfasst unter anderem den Träger, die Kitaleitung, den ehrenamtlichen Bauausschuss, der sich aus Mitgliedern des Presbyteriums zusammensetzt und erhält fachliche Unterstützung durch den Landschaftsverband Rheinland.

Text: Katja Pohl
Foto(s): Matthias Pohl

Dieser Artikel ist zuerst erschienen auf Evangelisch Leben in Köln und Region

sexualisierte Gewalt

Individuelle Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt.
Evangelische Kirchen und Diakonie passen Anerkennungszahlungen an.
Erlittenes Leid und Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden. Es kann aber gesehen und anerkannt werden. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen in NRW erlebt haben, erhalten jetzt individuelle Zahlungen.

Dafür zuständig ist die neu zusammengesetzte Unabhängige Kommission (UK). Sie bearbeitet die Anträge seit Anfang Februar. Das Gremium der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) besteht aus sechs Mitgliedern, die über traumatherapeutische, psychologische, theologisch-seelsorgliche, pädagogische und juristische Qualifikationen verfügen.

Individuelle Zahlungen ersetzen Pauschalen
„Durch die Arbeit der Unabhängigen Kommission nehmen wir das Leid der Betroffenen und ihre damalige Ohnmacht wahr, geben ihnen die Möglichkeit, bisher Ungesagtes auszusprechen, schenken ihren Schilderungen Gehör und setzen uns mit dem individuellen Erleben der Betroffenen auseinander“, erklärt Präses Annette Kurschus, die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen. Da die Betroffenen unterschiedlich schweres Leid mit womöglich bleibenden gesundheitlichen Schäden erfahren haben, erhalten sie künftig keine pauschale, sondern eine individuelle Zahlung als Anerkennung dieses Leids. Als Voraussetzung gilt, dass sie in der Regel zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, die Taten verjährt sind und ein institutionelles Versagen vorlag.

Beratung und Unterstützung unter dem Dach der Diakonie RWL
Für die individuellen Anerkennungszahlungen, die sich an Schmerzensgeld-Tabellen orientieren und bis zu einer mittleren fünfstelligen Summe reichen, wurden die Antragsformulare überarbeitet. Sie können bei der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) eingereicht werden, die ihren Sitz bei der Diakonie RWL in Düsseldorf hat. Dort erhalten Betroffene auch Beratung und bei Bedarf Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare.

Betroffene begrüßen Umstellung des Verfahrens
Als Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission (UK) übernimmt die FUVSS die Sichtung der eingereichten Unterlagen. Die UK wertet aus, ob alle Angaben plausibel sind, und schätzt ein, ob ein Anspruch auf Zahlung besteht. Die schriftlichen Angaben der Betroffenen werden durch ihre persönlichen Schilderungen angereichert, um ein möglichst umfassendes Bild zu bekommen.

Teresa Thater zuständig für das neue Verfahren
„Wer in den vergangenen Jahren eine pauschale Zahlung in Anerkennung seines Leids erhalten hat, bekommt ebenfalls die Möglichkeit einer individuellen Prüfung“, erklärt Teresa Thater, die bei der FUVVS für das neue Verfahren zuständig ist, in einem Interview. Sie hat bereits rund 200 Betroffene angeschrieben, von denen bislang 110 einen neuen Antrag stellen wollen. „Viele begrüßen die Umstellung des Verfahrens, das ihr persönliches Leid stärker berücksichtigt und nun in allen evangelischen Landeskirchen gilt.“

Stichwort: Missbrauch
In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt, es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Die Ansprechstelle in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung bietet einen vertraulichen Kontakt an.


PRESSEMITTEILUNG Nr. 31/2021 v. 4.Februar


Unseren Beitrag vom 17.01.2020 zu Präventionen und Kontakten finden Sie hier

Sexualisierte Gewalt

Evangelische Kirche im Rheinland baut den Schutz vor sexualisierter Gewalt aus.
Die Landessynode hat am 15.01.2020 das entsprechende Gesetz beschlossen.
Bad Neuenahr (15. Januar 2020). Die Evangelische Kirche im Rheinland intensiviert den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter. Dazu hat die Landessynode, die derzeit in Bad Neuenahr tagt, heute Nachmittag ein entsprechendes Gesetz einstimmig beschlossen. Bereits im Jahr 2003 hatte die rheinische Kirche erstmals verbindliche Leitlinien zum Umgang mit solchen Taten festgeschrieben.

Einstellungsverbot für einschlägig Vorbestrafte
Nach dem Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Teil des Gesetzes ist zudem ein Einstellungsverbot für Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Alle Körperschaften und Einrichtungen werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland – also auch bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden – sind solche Konzepte bereits in Arbeit bzw. beschlossen.

Pressekonferenz zum Nachsehen und Nachlesen
Was im Umgang mit sexualisierter Gewalt aktuell in der Evangelischen Kirche im Rheinland Sache ist, welche Hilfen es für Betroffene gibt und was das Gesetz umfasst, haben Fachleute am Dienstag in einer Pressekonferenz erläutert.


Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen findet täglich, real und überall statt. „Kein Raum für Missbrauch“ ist eine Initiative des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Ziel ist es, dass Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Missbrauch keinen Raum geben und sie dort kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen. Das kann gelingen, indem Einrichtungen und Organisationen wie Schulen, Kitas, Heime, Sportvereine, Kliniken und Kirchengemeinden Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt entwickeln und umsetzen.

Die Handreichung „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ – weitere Informationen finden Sie auf EKiR.de
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) – Aktiv gegen sexualisierter Gewalt


Dachorganisationen der Zivilgesellschaft

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: 0800 2255530 (kostenfrei und anonym) – Homepage: https://beauftragter-missbrauch.de/

Insgesamt 26 zentrale zivilgesellschaftliche Dachorganisationen haben Vereinbarungen zu einem verbesserten Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt abgeschlossen. In den Vereinbarungen verpflichten sich die Organisationen, sich für eine flächendeckende Einführung und Implementierung von passgenauen Schutzkonzepten innerhalb ihrer Einrichtungen und Organisationen einzusetzen. Die Vereinbarungspartner unterstützen die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“. Dazu gehören auch die Evangelische Kirche in Deutschland EKD, die Landeskirchen und die Diakonischen Einrichtungen.


Prävention und Interventionsangebote bei sexuellem Missbrauch in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Neben klaren Verfahrenswegen gibt es für Betroffene Hilfen.

Der roter Faden für den Umgang mit solchen Grenzverletzungen im Raum der Kirche ist die Trennung der Zuständigkeiten. Es gibt die Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt und eine so genannte ermittelnde Juristin.

Für Betroffene besteht die Ansprechstelle in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung. Außerdem bieten die Beratungsstellen der Evangelischen Kirche im Rheinland Betroffenen von sexualisierter Gewalt die Möglichkeit zu Hilfe und vertraulicher Beratung.

Die Ansprechpartnerin für Betroffene behandelt alle Mitteilungen und Nachfragen streng vertraulich. Nur auf Wunsch der Betroffenen leitet sie Anschuldigungen an die zuständige Stelle weiter. Ausschließlich Informationen, die den Verdacht einer Straftat gegen Kinder und Jugendliche begründen, werden auf jeden Fall an die ermittelnde Juristin weitergeleitet.

Ansprechpersonen für Missbrauchsopfer in der EKiR:
Claudia Paul
Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung
Graf-Recke-Straße 209a
40237 Düsseldorf
Telefon 0211/3610312 oder -300
E-Mail: claudia.paul@ekir.de

Webseiten für Betroffene:
www.ekir.de/ansprechstelle
www.ekir.de/www/ueber-uns/sexualisierte-gewalt-9760.php

Ermittelnde Juristin in der EKiR:
Iris Döring
Landeskirchenamt
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/4562283
E-Mail: Iris.doering@ekir-lka.de


Hinschauen – Helfen – Handeln – Schutzkonzept vorgestellt

„Prävention gegen sexuellen Missbrauch und Schutzkonzept in der Evangelischen Kirche“ Die Evangelische Kirche im Rheinland hat einen Handleitungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt vorgelegt.

Alle hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden werden entsprechend geschult. „Ziel ist es, Kinder, Jugendliche, aber auch zum Beispiel Seniorinnen und Senioren in unseren kirchlichen Einrichtungen vor Übergriffen zu schützen. Das Schutzkonzept soll sensibilisieren und helfen, Missbrauchsfälle beziehungsweise sexualisierte Gewalt möglichst zu verhindern“.

Dr. Juliane Arnold ist Leiterin der Evangelischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region. Alle Gemeinden und Einrichtungen wie Kitas und Jugendzentren erstellen bis Mai 2019 eine Risikoanalyse, die an die zuständigen Arbeitsgemeinschaften weitergegeben wird. Danach werden die Schutzkonzepte für die Kirchenkreise formuliert. Neben den Schulungen werden Führungszeugnisse, Selbstverpflichtungserklärungen Beschwerdeverfahren und Notfallpläne vorgeschlagen. Ziel ist, dass Personen in Leitungsfunktionen ihre Leitungsverantwortung auch wirklich wahrnehmen.
Text: Stefan Rahmann


Evangelische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Köln, Bensberg und Frechen
Leitung: Dr. Juliane Arnold
Beratungsstelle Köln
Tunisstraße 3 (Eingang Schwertnergasse), 50667 Köln
Telefon: 0221/25 77 461
E-Mail: beratungsstelle@kirche-koeln.de

Homepage: www.beratungsstelle.kirchekoeln.de/


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