Was tun, wenn ein Mensch gestorben ist?
„Fülle dein Leben nicht mit Jahren,
sondern deine Jahre mit Leben!“
Liegt ein nahestehender Mensch im Sterben oder ist gestorben, rufen Sie uns an.
Wir werden dann so schnell wie möglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Sie zu besuchen und zu begleiten.
Ist ein Mensch gestorben, der Glied der evangelischen Kirche war, so wird über das Bestattungsunternehmen der / die jeweils zuständige Pfarrer bzw. Pfarrerin angesprochen.
Natürlich können Sie auch selbst anrufen bei:
- Pfarrer Thomas Rusch in Hoffnungsthal (Tel. 897907),
- Pfarrerin Erika Juckel in Forsbach (Tel. 3340),
- Pfarrer Armin Kopper in Rösrath (Tel. 4037).
Falls Sie nur den Anrufbeantworter erreichen, werden Sie baldmöglichst zurückgerufen!
Es wird dann ein Termin für die gottesdienstliche Trauerfeier und die Bestattung verabredet.
In der Regel findet die Trauerfeier in einer unserer Kirchen oder in einer der Trauerkapellen der Friedhöfe statt.
Bei einem Trauergottesdienst ist uns besonders wichtig, dass wir als Christinnen und Christen miteinander an der Hoffnung teilhaben dürfen, die über unser Leben hinaus reicht. Wir glauben und vertrauen, dass Gott jenseits des Todes in ein neues Leben ruft.
Getragen von dieser Hoffnung wollen wir gerade auch im Schweren einander beistehen und begleiten.
Zur Vorbereitung auf die Trauerfeier und zum Kennenlernen verabreden die Angehörigen ein Gespräch mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin.
Trauergottesdienste und Bestattungen gibt es in unterschiedlichen Kombinationen:
- Bei einer Erdbestattung wird (mit Sarg) der Trauergottesdienst gehalten; danach folgt unmittelbar die Beerdigung.
- Bei einer Feuerbestattung gibt es die Möglichkeit, nach ca. einer Woche die Trauerfeier (mit Sarg) zu halten und sich am Sarg zu verabschieden. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt – gerne auch, sofern die Angehörigen es wünschen – unter Begleitung des Pfarrers bzw. der Pfarrerin.
- Ebenso ist es bei einer Feuerbestattung möglich, die Trauerfeier (mit Urne) – d.h. ca. zwei bis drei Wochen nach dem Tod des Angehörigen – zu gestalten und die Urne anschließend beizusetzen.
Wenn ein Mensch verstorben ist, dann wird dies im nächsten Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben und der Verstorbene sowie die trauernden Angehörigen und Freunde werden in das Fürbittengebet hineingenommen.
Traditionell findet am Ewigkeitssonntag (Totensonntag), dem Sonntag vor dem 1. Advent, ein Gedenkgottesdienst für die im vergangenen Kirchenjahr verstorbenen Menschen in unseren vier Kirchen statt. In diesem Gottesdienst werden die Namen der verstorbenen Gemeindeglieder verlesen und für sie eine Kerze entzündet.
Kennen Sie unser Kolumbarium Kreuzkirche Kleineichen?
Dort können Urnen seit Ostern 2013 in der früheren Kirche beigesetzt werden.
Noch ein Hinweis in eigener Sache:
Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir niemals Namen und Beisetzungstermine von Verstorbenen im Netz.
Fragen können Sie im Gemeindebüro.