Am 18. Februar 2024 wählen turnusgemäß die Gemeinden in der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Presbyterien neu. Der zeitliche Ablauf des Wahlverfahrens richtet sich nach einem Terminplan, den die Kirchenleitung nach Vorgaben des Presbyteriumwahlgesetztes erstellt und in der Novemberausgabe 2022 des Kirchlichen Amtsblatts bekannt gegeben hat.
Das Presbyterium hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 folgendes Vorgehen und Zeitplan nach dem o.g. Presbyteriumswahlgesetz beschlossen:
die Anzahl der zu wählenden Presbyter:innen wird auf 10 festgesetzt
für die beruflichen Mitarbeiter der Gemeinde wird ein 1 Presbyter:in gewählt
Die Kirchengemeinde wird nicht in Wahlbezirke eingeteilt
Die Kirchengemeinde wird nicht in Stimmbezirke eingeteilt
Als Wahlort wird der Gemeindesaal in Rösrath, Hauptstr. 16, 51503 Rösrath festgelegt
Als Wahlzeit für den Wahlort wird festgelegt: 10 Uhr bis 16 Uhr
Im Zeitraum 22.01. – 11.02.2024 gibt es die Möglichkeit zur digitalen Wahl
In der Kirchengemeinde findet keine allgemeine Briefwahl statt
Als Termin der Gemeindeversammlung für die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten wird der 17.09.2023 im Anschluss an den Gottesdienst bestimmt.
Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie beim Gemeindebüro, Bensberger Straße 238, 51503 Rösrath oder hier.
Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder beim Gemeindebüro, Bensberger Straße 238, 51503 Rösrath abgegeben werden.
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses, – Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat, – zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und – am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist. Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro, Bensberger Straße 238, 51503 Rösrath ausgelegt.
Das Gemeindebüro hat folgende Öffnungszeiten: Montags, dienstags und freitags 08.30 Uhr – 12.30 Uhr Donnerstags 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung
Wenn Sie mehr über die Arbeit des Presybteriums erfahren wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich zu informiern: