Sexualisierte Gewalt

Evangelische Kirche im Rheinland baut den Schutz vor sexualisierter Gewalt aus.
Die Landessynode hat am 15.01.2020 das entsprechende Gesetz beschlossen.
Bad Neuenahr (15. Januar 2020). Die Evangelische Kirche im Rheinland intensiviert den Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter. Dazu hat die Landessynode, die derzeit in Bad Neuenahr tagt, heute Nachmittag ein entsprechendes Gesetz einstimmig beschlossen. Bereits im Jahr 2003 hatte die rheinische Kirche erstmals verbindliche Leitlinien zum Umgang mit solchen Taten festgeschrieben.

Einstellungsverbot für einschlägig Vorbestrafte
Nach dem Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, werden alle Mitarbeitenden vor Beschäftigungsbeginn und dann längstens alle fünf Jahre zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen verpflichtet. Für Ehrenamtliche gilt diese Pflicht abhängig von Art, Dauer und Intensität des Kontaktes mit „Minderjährigen und Volljährigen in Abhängigkeitsverhältnissen“. Alle Mitarbeitenden werden zudem verpflichtet, einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder einen Verstoß gegen das sexuelle Abstinenzgebot an eine noch einzurichtende zentrale Melde- und Ansprechstelle zu melden. Teil des Gesetzes ist zudem ein Einstellungsverbot für Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind. Alle Körperschaften und Einrichtungen werden außerdem verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Auf allen Ebenen der Evangelischen Kirche im Rheinland – also auch bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden – sind solche Konzepte bereits in Arbeit bzw. beschlossen.

Pressekonferenz zum Nachsehen und Nachlesen
Was im Umgang mit sexualisierter Gewalt aktuell in der Evangelischen Kirche im Rheinland Sache ist, welche Hilfen es für Betroffene gibt und was das Gesetz umfasst, haben Fachleute am Dienstag in einer Pressekonferenz erläutert.


Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen findet täglich, real und überall statt. „Kein Raum für Missbrauch“ ist eine Initiative des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Ziel ist es, dass Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, Missbrauch keinen Raum geben und sie dort kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen. Das kann gelingen, indem Einrichtungen und Organisationen wie Schulen, Kitas, Heime, Sportvereine, Kliniken und Kirchengemeinden Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt entwickeln und umsetzen.

Die Handreichung „Die Zeit heilt keineswegs alle Wunden“ – weitere Informationen finden Sie auf EKiR.de
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) – Aktiv gegen sexualisierter Gewalt


Dachorganisationen der Zivilgesellschaft

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: 0800 2255530 (kostenfrei und anonym) – Homepage: https://beauftragter-missbrauch.de/

Insgesamt 26 zentrale zivilgesellschaftliche Dachorganisationen haben Vereinbarungen zu einem verbesserten Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt abgeschlossen. In den Vereinbarungen verpflichten sich die Organisationen, sich für eine flächendeckende Einführung und Implementierung von passgenauen Schutzkonzepten innerhalb ihrer Einrichtungen und Organisationen einzusetzen. Die Vereinbarungspartner unterstützen die Initiative „Kein Raum für Missbrauch“. Dazu gehören auch die Evangelische Kirche in Deutschland EKD, die Landeskirchen und die Diakonischen Einrichtungen.


Prävention und Interventionsangebote bei sexuellem Missbrauch in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

In der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Neben klaren Verfahrenswegen gibt es für Betroffene Hilfen.

Der roter Faden für den Umgang mit solchen Grenzverletzungen im Raum der Kirche ist die Trennung der Zuständigkeiten. Es gibt die Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt und eine so genannte ermittelnde Juristin.

Für Betroffene besteht die Ansprechstelle in der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung. Außerdem bieten die Beratungsstellen der Evangelischen Kirche im Rheinland Betroffenen von sexualisierter Gewalt die Möglichkeit zu Hilfe und vertraulicher Beratung.

Die Ansprechpartnerin für Betroffene behandelt alle Mitteilungen und Nachfragen streng vertraulich. Nur auf Wunsch der Betroffenen leitet sie Anschuldigungen an die zuständige Stelle weiter. Ausschließlich Informationen, die den Verdacht einer Straftat gegen Kinder und Jugendliche begründen, werden auf jeden Fall an die ermittelnde Juristin weitergeleitet.

Ansprechpersonen für Missbrauchsopfer in der EKiR:
Claudia Paul
Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung
Graf-Recke-Straße 209a
40237 Düsseldorf
Telefon 0211/3610312 oder -300
E-Mail: claudia.paul@ekir.de

Webseiten für Betroffene:
www.ekir.de/ansprechstelle
www.ekir.de/www/ueber-uns/sexualisierte-gewalt-9760.php

Ermittelnde Juristin in der EKiR:
Iris Döring
Landeskirchenamt
Hans-Böckler-Straße 7
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211/4562283
E-Mail: Iris.doering@ekir-lka.de


Hinschauen – Helfen – Handeln – Schutzkonzept vorgestellt

„Prävention gegen sexuellen Missbrauch und Schutzkonzept in der Evangelischen Kirche“ Die Evangelische Kirche im Rheinland hat einen Handleitungsleitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Prävention sexualisierter Gewalt vorgelegt.

Alle hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden werden entsprechend geschult. „Ziel ist es, Kinder, Jugendliche, aber auch zum Beispiel Seniorinnen und Senioren in unseren kirchlichen Einrichtungen vor Übergriffen zu schützen. Das Schutzkonzept soll sensibilisieren und helfen, Missbrauchsfälle beziehungsweise sexualisierte Gewalt möglichst zu verhindern“.

Dr. Juliane Arnold ist Leiterin der Evangelischen Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region. Alle Gemeinden und Einrichtungen wie Kitas und Jugendzentren erstellen bis Mai 2019 eine Risikoanalyse, die an die zuständigen Arbeitsgemeinschaften weitergegeben wird. Danach werden die Schutzkonzepte für die Kirchenkreise formuliert. Neben den Schulungen werden Führungszeugnisse, Selbstverpflichtungserklärungen Beschwerdeverfahren und Notfallpläne vorgeschlagen. Ziel ist, dass Personen in Leitungsfunktionen ihre Leitungsverantwortung auch wirklich wahrnehmen.
Text: Stefan Rahmann


Evangelische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Köln, Bensberg und Frechen
Leitung: Dr. Juliane Arnold
Beratungsstelle Köln
Tunisstraße 3 (Eingang Schwertnergasse), 50667 Köln
Telefon: 0221/25 77 461
E-Mail: beratungsstelle@kirche-koeln.de

Homepage: www.beratungsstelle.kirchekoeln.de/


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