Presbyteriums-Wahlen 2024

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Wahlen am 18.Februar 2024.

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses:
– Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
– am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro, Bensberger Straße 238, 51503 Rösrath ausgelegt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar 2024 versandt.

Das Gemeindebüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montags, Dienstags und Freitags 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstags 15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Telefon: 02205 2243
E-Mail: Gemeindeamt Forsbach
Adresse: Bensberger Str. 238, 51503 Rösrath-Forsbach


Welche Möglichkeiten habe ich, meine Stimme abzugeben:

  • Online, so bald Sie die Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie Online wählen.
  • per Brief, so bald Sie die Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie die Briefwahl-Unterlagen beantragen.
  • an der Urne.

Wo kann ich meine Stimme abgeben:


Wann kann ich meine Stimme abgeben:

  • Online vom 22.Januar 2024 bis 11.Februar 2024.
  • die Brief-Wahlunterlagen müssen spätestens am 17.Februar 2024 im Gemeindebüro vorliegen.
  • am Sonntag, 18.Februar 2024, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

One Reply to “Presbyteriums-Wahlen 2024”

  1. Thomas Klöber Author des Beitrags

    Haben Sie noch Fragen rund um die Wahlen schreiben Sie uns gerne einen Kommentar.
    Wir werden so schnell wie möglich antworten.

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