Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Wahlen am 18.Februar 2024.
- Wer darf wählen?
- Wie kann ich wählen?
- Wo kann ich wählen?
- Wann kann ich wählen?
- Warum soll ich wählen?
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses:
– Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
– am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.
Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro, Bensberger Straße 238, 51503 Rösrath ausgelegt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar 2024 versandt.
Das Gemeindebüro hat folgende Öffnungszeiten:
Montags, Dienstags und Freitags 08.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstags 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
Telefon: 02205 2243
E-Mail: Gemeindebüro
Adresse: Bensberger Str. 238, 51503 Rösrath-Forsbach
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, melden Sie sich bitte beim Gemeindebüro:
Welche Möglichkeiten habe ich, meine Stimme abzugeben:
- Online, vom 22.Januar bis zum 11.Februar können Sie Online wählen.
- per Brief-Wahl, so bald Sie die Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie die Briefwahl-Unterlagen beantragen.
Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Sie können den Antrag auch persönlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail beim Gemeindebüro stellen.
Ihnen werden dann die Briefwahlunterlagen zugesandt. - an der Urne.
Sie haben 10 Stimmen, die Sie abgeben können
Wo kann ich meine Stimme abgeben:
- Online, ganz bequem von zu Hause, wie das genau funktioniert, können Sie hier erfahren.
- Ganz bequem zu Hause, wenn Sie Brief-Wahl beantragen.
- im Gemeindesaal der Versöhnungskirche in Rösrath.
Wann kann ich meine Stimme abgeben:
- Online vom 22.Januar 2024 bis 11.Februar 2024.
- die Brief-Wahlunterlagen müssen spätestens am 17.Februar 2024 im Gemeindebüro vorliegen.
- am Sonntag, 18.Februar 2024, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Warum soll ich überhaupt wählen:
Dieser Film erklärt Ihnen, was das Presbyterium überhaupt ist und tut:
Haben Sie noch Fragen rund um die Wahlen schreiben Sie uns gerne einen Kommentar.
Wir werden so schnell wie möglich antworten.