Gemeinde mit mir

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„Gemeinde mit mir“ lautete der Aufruf zur Wahl der Presbyterien am 1. März 2020. Insgesamt 687 Kirchengemeinden in 37 Kirchenkreisen unserer Landeskirche (EKiR) sind aufgerufen, ihr Presbyterium als Leitungsorgan für ihre Gemeinde zu wählen.
Alle vier Jahre wählt die Gemeinde Menschen, die bereit sind, dieses schöne und verantwortungsvolle Ehrenamt auszuüben.

In unserer Gemeinde (6.800 Gemeindeglieder) werden wir auch künftig 12 Presbyterinen und Presbyter haben.

Es standen genau 12 Personen zur Wahl, damit ist eine Wahl am 1. März 2020 in unserer Gemeinde nicht mehr erforderlich.
Die neuen Presbyterinnen und Presbyter werden wegen Corona später in einem zentralen Gottesdienst in ihr neues Amt eingeführt.

Vorläufiges Endergebnis der Wahlen vom vom 5. März 2020:
6909 Presbyterinnen und Presbyter leiten künftig rheinische Gemeinden.
74.487 Männer und Frauen haben am Sonntag, 1. März 2020 bei den Presbyteriumswahlen in der Evangelischen Kirche im Rheinland ihre Stimme abgegeben. Mehr als 790.000 Wahlberechtigte waren aufgerufen, die Leitungsgremien ihrer Kirchengemeinden für die nächsten vier Jahre neu zu besetzen.

Wahlbeteiligung betrug 9,4 Prozent
Die durchschnittliche Wahlbeteiligung lag damit bei 9,4 Prozent. Das geht aus dem vorläufigen Endergebnis hervor, das die Stabsstelle Controlling des Landeskirchenamts heute vorgelegt hat. Die Spannbreite bei der Wahlbeteiligung reicht in den 37 Kirchenkreisen zwischen Niederrhein und Saarland, dem Aachener Grenzland und dem kleinen rheinischen Kirchengebiet in Hessen von 4,4 bis zu 26,6 Prozent. Dabei liegt die Beteiligung in eher ländlich geprägten Gebieten traditionell höher als in Großstädten.

6909 Presbyterinnen und Presbyter
Nicht in allen der 668 Gemeinden wurde im Sinne einer Auswahl gewählt. In knapp 30 Prozent der Gemeinden standen weniger Kandidatinnen und Kandidaten als Plätze im Presbyterium zur Verfügung. In diesen Fällen gelten die Kandidierenden gemäß der rheinischen Kirchenordnung als gewählt. Insgesamt wurden 6909 Plätze für Presbyterinnen und Presbyter besetzt, darunter 740 für Mitarbeitende, die in den Leitungsgremien der Kirchengemeinden vertreten sind. Die Wahl stand unter dem Motto „Gemeinde mit mir“.


Hier erklären wir, was in einer Gemeindeleitung passiert:

Was macht ein Presbyter, eine Presbyterin?

Mitglieder des Presbyteriums sind die ehrenamtlichen Presbyterinnen und Presbyter, die Pfarrerinnen und Pfarrer und die gewählten Mitarbeitenden. Sie üben den Dienst der Leitung in gemeinsamer Verantwortung aus.

Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde: Es entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt. Dazu trifft sich das Presbyterium regelmäßig, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Mitarbeitende und Veranstaltungen, den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude. Möglich ist auch die Mitarbeit in weiteren Ausschüssen auf Gemeinde- oder Kirchenkreisebene In vielen Gemeinden übernehmen Presbyterinnen und Presbyter auch Lektorendienste im sonntäglichen Gottesdienst, helfen bei der Austeilung des Abendmahls oder beim Sammeln der Kollekten.

Das Presbyterium trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich. Die Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen, dabei mitzumachen. Presbyterinnen und Presbyter werden in einem besonderen Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

Wer kann in eine Presbyteramt gewählt werden?
Voraussetzung ist die Befähigung zum Presbyteramt. Zum Presbyteramt befähigt ist, wer Mitglied der Kirchengemeinde, zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet, konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt ist, am 1. März 2020 mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 75 Jahre ist. Wer vor Ende der Amtszeit des Presbyteriums sein 75. Lebensjahr vollendet, verliert erst mit deren Ende die Befähigung zum Presbyteramt.

Bringen Sie frischen Wind ins Presbyterium!
Mitgestalten, mitentscheiden – das sind wesentliche Anreize für Presbyterinnen und Presbyter. Besonders neue potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten, die frischen Wind in Presbyterien bringen können. Menschen, die der Kirche nahestehen, selbst aber vielleicht gar nicht im Blick haben, dass sie sich hervorragend für das Presbyteramt eignen. „Gemeinde mit mir“ soll heißen: „Hier mache ich mit.“ Und eben nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen, deshalb sprechen Sie die Pfarrerin/Pfarrer, Mitglieder des Presbyteriums oder die Kolleginnen im Gemeindebüro an. Wir brauchen Sie, wir brauchen Ihr Engagement, Ihre Ideen, um unsere Gemeinde für die Zukunft zu entwickeln.

Wir bitten Sie auch um Unterstützung und Ihren Sachverstand in unseren Ausschüssen.

Ausschuss für Theologie, Gottesdienst und Kirchenmusik
Bauausschuss
Diakonieausschuss
Finanzausschuss
Jugendausschuss
Öffentlichkeitsausschuss

Im Zentrum unseres Wirkens steht die Botschaft vom „Reich Gottes“ Was immer Jesus tut und lehrt: Es ist nur von dieser Mitte her zu verstehen.
Wir laden Sie herzlich ein, mit am „Reich Gottes“ zu bauen. (Claudia Wasser)